Unrichtige Umsatzsteuervoranmeldung

1. Dezember 2025

In einem Verfahren vor dem VwGH wurde die Frage geklärt, ob eine Abgabenhinterziehung vorliegt, wenn in der Umsatzsteuervoranmeldung zu hohe Vorsteuerabzüge vorgenommen wurden und eine Berichtigung erst mit Erstellung der Jahresumsatzsteuererklärung erfolgen sollte.

Der VwGH urteilte in seiner Entscheidung vom 24.3.2025, Ra 2024/16/0055, dass eine Steuereinnahme nicht nur, wenn sie überhaupt nicht bezahlt wird, sondern auch durch die verspätete Entrichtung zu einem vorübergehenden Steuervorteil geführt hat und somit eine strafbare Steuerverkürzung darstellt.

Aus „Umsatzsteuer Aktuell“, Ausgabe 250/Dezember 2025