Trinkgeldpauschale in der Sozialversicherung
2. Dezember 2025
Lt. Beschluss des Nationalrates vom 15.10.2025 wurde das sozialversicherungspflichtige Trinkgeldpauschale für die Jahre ab 2026 einheitlich festgesetzt. Für das Hotel- und Gastgewerbe gilt für Kellner*innen, die selbst kassieren, ein Monatspauschale von € 65,– ab 2026, € 85,– ab 2027 und € 100,– ab 2028. Für Kellnerinnen und Kellner, die nicht selbst kassieren, gelten € 45,– für 2026 und 2027 und ab 2028 € 50,–. Für Gaststätten, in denen kein Trinkgeld üblich ist, gibt es kein Trinkgeldpauschale.
Aus dem Fachmagazin Bilanzbuchhalter Info, Ausgabe 11/November 2025